StPO für notwendig erachtet (Schreiben vom 23. August 2016, vom 9. September 2016, 16. Dezember 2016 und 19. Januar 2017, auch zum Folgenden). Sie führte dazu aus, dass bereits das mit dem Verfahren P02 10 1203/1204 betraute Regionalgericht von einer notwendigen Verteidigung ausgegangen sei, die in der Folge mandatierte Verteidigerin ihr Mandat jedoch am 15. September 2015 niedergelegt habe, weshalb nun umgehend entweder die Beschwerdeführerin eine neue Verteidigung beauftragen oder die Verfahrensleitung eine solche bestellen müsse.