4 Erhebung der übrigen wichtigsten Beweise durch die Staatsanwaltschaft das Recht, die Akten des Strafverfahrens einzusehen. Unbestrittenermassen hat die Beschwerdeführerin mehrfach um Akteneinsicht ersucht. Die Staatsanwaltschaft liess ihr am 9. September 2016 eine Kopie der Strafanzeige zukommen.