Dieser Antrag wir im Verfahren BK 17 84/85 behandelt. Nicht einzutreten ist ferner auf Antrag 7, es sei eine Expertise einzuholen über die Zuständigkeit der Strafbehörde und die Frage, ob ein Arzt sich durch einen Arztkollegen vertreten lassen darf, der von der Krankenkasse ausgeschlossen worden ist. Bezüglich der Zuständigkeit kann auf das bereits Gesagte verwiesen werden und der Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wäre bei der Staatsanwaltschaft zu stellen. 3.3 Hinsichtlich des Antrags, wonach ihr Einsicht in die Akten zu gewähren sei (Antrag 4), ist festzuhalten was folgt: