Nicht Streitgegenstand ist im vorliegenden Beschwerdeverfahren das Verfahren W 15 207/208, welches derzeit sistiert ist. Auf den Antrag, wonach die entsprechende Sistierung aufzuheben sei (Anträge 3 und 5), kann somit nicht eingetreten werden. Dieser Antrag wir im Verfahren BK 17 84/85 behandelt. Nicht einzutreten ist ferner auf Antrag 7, es sei eine Expertise einzuholen über die Zuständigkeit der Strafbehörde und die Frage, ob ein Arzt sich durch einen Arztkollegen vertreten lassen darf, der von der Krankenkasse ausgeschlossen worden ist.