2. Hintergrund des Beschwerdeverfahrens bildet eine Auseinandersetzung zwischen der D.________ Krankenkasse AG und den Ärzten A.________ und E.________. Letzteren wird vorgeworfen, dass sich A.________ von ihrem Arztkollegen E.________ habe vertreten lassen und dieser trotz Kassenausschluss ärztliche Leistungen erbracht habe, welche anschliessend im Namen von A.________ fakturiert worden seien, mit dem Ziel, den verfügten Ausschluss zu umgehen. Die D.________ Krankenkasse AG reichte gegen die beiden Ärzte am 10. Mai 2010 eine erste Anzeige ein.