__ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 15. Februar 2017 Beschwerde ein, in welcher sie sich zum einen gegen die Einsetzung eines amtlichen Verteidigers wehrt, zum anderen diverse Rügen im Zusammenhang mit der vorgenannten Verfügung und dem Verfahren erhebt. Die von der Generalstaatsanwaltschaft mit der Wahrnehmung der staatsanwaltlichen Aufgaben betraute Staatsanwältin C.________ beantragte am 8. März 2017 ein Nichteintreten auf die Beschwerde, unter Auflage der Verfahrenskosten an die Beschwerdeführerin. Die Beschwerdeführerin replizierte am 8. April 2017.