1. Am 18. Dezember 2017 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend Beschuldigter) wegen angeblicher schwerer Körperverletzung, übler Nachrede und Nötigung nicht an die Hand. Dagegen reichte die Straf- und Zivilklägerin, B.________ (nachfolgend Beschwerdeführerin), am 28. Dezember 2017 Beschwerde ein mit folgenden Anträgen: Meine Beschwerde wollen Sie bitte gutheissen und dass das Verfahren fortgeführt wird.