Dass dann noch einmal fast 2 Jahre verstrichen seien und innerhalb dieses Zeitraums unter der Ägide der Staatsanwaltschaft weiterermittelt worden sei, habe der Beschwerdeführer nicht zu verantworten. Dass das Verfahren nicht nur gegen ihn, sondern auch gegen die übrigen Beschuldigten hinsichtlich der aufrechterhaltenen Vorwürfe der angeblichen Steuerdelinquenz von den Strafverfolgungsbehörden des Kantons Solothurns weitergeführt werden solle, ändere nichts am Umstand, dass ihm erhebliche Kosten für den Beizug seines privaten Verteidigers aufgelaufen seien.