4 des Steuerbetrugs sowie das Strafverfahren gegen E.________ seien nicht von der Teileinstellung erfasst. Es habe deshalb eine Aufteilung der Bemühungen von Fürsprecher B.________ in 2/3 Beschwerdeführer und 1/3 E.________ zu erfolgen. Weil es sich zudem um eine Teileinstellung handle, sei eine weitere Aufteilung in 50 % eingestellte Vorwürfe (Betrug und Urkundenfälschung) und 50 % Steuerbetrug vorzunehmen.