Fürsprecher B.________ vertrete sowohl den Beschwerdeführer als auch dessen Bruder E.________. Die von Fürsprecher B.________ beschwerdeweise geltend gemachte Entschädigung betreffe sämtliche Bemühungen seinerseits, d.h. einerseits diejenigen betreffend den Beschwerdeführer in Bezug auf den Vorwurf des Betrugs und der Urkundenfälschung, aber auch jene betreffend den Vorwurf des Steuerbetrugs, sowie anderseits den Aufwand betreffend E.________. Der Vorwurf