3. 3.1 Der Beschwerdeführer macht zunächst geltend, er habe im Verfahren vor der Staatsanwaltschaft keine Möglichkeit gehabt, seine Entschädigungsforderungen darzulegen. Damit rügt er eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör. 3.2 Der Erlass einer Parteimitteilung gemäss Art. 318 Abs. 1 StPO ist bei beabsichtigter Verfahrenserledigung durch Anklage oder Verfahrenseinstellung zwingend. Art. 318 Abs. 1 StPO ist Ausfluss des Anspruchs auf rechtliches Gehör.