1. Am 4. August 2014 eröffnete die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) und die C.________(Unternehmung) eine Strafuntersuchung wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Steuerbetrugs. Am 16. April 2015 wurde eine Strafuntersuchung gegen die vom Beschwerdeführer getrennt lebende Ehefrau, D.________, wegen Steuerbetrugs, evtl. Gehilfenschaft zum Steuerbetrug eröffnet. Die Untersuchung wurde am 5. Mai 2015 auf E._____