9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Zur Bezifferung von Schadenersatz und Genugtuung wird dem Beschwerdeführer durch die Verfahrensleitung am Ende des gegen ihn hängigen Strafverfahrens Frist anzusetzen sein. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt.