Das Regionalgericht hat den Antrag des Beschwerdeführers, es sei ihm Frist anzusetzen zur Bezifferung von Schadenersatz für Lohnausfall und Verlust der Arbeitsstelle und zur Bezifferung einer Genugtuung für die ausgestandene Haft, nicht förmlich behandelt. Soweit daraus eine Gehörsverletzung erkennbar ist, wird diese im Beschwerdeverfahren geheilt. Die Beschwerdekammer überprüft die Vorbringen des Beschwerdeführers, dessen Parteirechte nicht in besonders schwerwiegender Weise verletzt wurden, mit voller Kognition.