Es drohe eine gegenseitige Zuweisung der Verantwortlichkeiten. Über den Verbleib des VW Golf GTI wisse der Beschwerdeführer nichts. Gemäss den Angaben des AJV gegenüber seiner Ehefrau werde der Personenwagen nur gegen Bezahlung der Transferkosten (Tessin-Bern) von CHF 750.00 herausgegeben. Nachdem das AJV dieses Dilemma zu verantworten habe, müsse es angewiesen werden, das Fahrzeug herauszugeben.