Die Staatsanwaltschaft oder das Amt für Justizvollzug (AJV) sei anzuweisen, den Beschwerdeführer zu entschädigen. Die Vollzugsbehörde habe am 14. Dezember 2017 geschlossen gehabt. Weder das Regionalgericht noch die Staatsanwaltschaft habe sich legitimiert gesehen, den Beschwerdeführer aus der Haft zu entlassen. Er habe deshalb einen weiteren Tag im Gefängnis verbracht, bis das AJV am 15. Dezember 2017 die Ent-