382 Abs. 1 StPO). Die Verteidigung stellte am 11. Dezember 2017 im Rahmen der Stellungnahme zur Prüfung der Gültigkeit der Einsprache folgende Anträge (S. 5): Mein Mandant ist umgehend aus der Haft zu entlassen. Es ist ihm bzw. seiner Ehefrau (als Eigentümerin des PW VW Golf GTI) das Fahrzeug umgehend herauszugeben. Die Kosten der Überführung sind vom Staat zu tragen, da diese nicht rechtens gewesen ist. Weiter wird meinem Mandanten Frist anzusetzen sein: zur Einreichung einer Kostenzusammenstellung für das Verfahren; zur Bezifferung von Schadenersatz für Lohnausfall und Verlust der Arbeitsstelle;