Das Amt für Justizvollzug, Bewährungs- und Vollzugsdienste sei anzuweisen, dem Beschwerdeführer eine angemessene Entschädigung (Schadenersatz und Genugtuung) für die widerrechtliche Verhaftung und 34 Tage widerrechtlichen Strafvollzug zu bezahlen. 3. Die Beschwerdegegnerin sei gerichtlich anzuweisen, den Standort des beschlagnahmten (?) PW „Golf' zu ermitteln und das Fahrzeug ohne Kostenfolgen an den Beschwerdeführer herauszugeben. Eventualiter: