Am 14. Dezember 2017 entschied dieses was folgt: 1. Die Einsprache der Verteidigung vom 23.11.2017 (Eingang 24.11.2017) gegen den Strafbefehl BJS 15 6862 der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 13.08.2015 ist gültig. 2. Das Amt für Justizvollzug, Bewährungs- und Vollzugsdienste, wird angewiesen, den Beschuldigten umgehend aus dem Strafvollzug zu entlassen. 3. Die Akten gehen zurück an die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland zur Prüfung der Einsprache. 4. Auf den Antrag der Verteidigung auf Herausgabe des PW VW Golf GTI wird nicht eingetreten.