1. Am 13. August 2015 erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) einen Strafbefehl im Verfahren BJS 15 6862 gegen A.________ (recte wohl: E.________ / nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, rechtswidrigen Aufenthalts etc. Der Beschwerdeführer wurde zu 120 Tagen Freiheitsstrafe unbedingt und zu einer Busse von CHF 100.00 nebst Verfahrenskosten verurteilt. Er war zum Zeitpunkt des Erlasses des Strafbefehls unbekannten Aufenthalts, weshalb ihm der Strafbefehl nicht zugestellt werden konnte. Auf eine Publikation im Amtsblatt hat die Staatsanwaltschaft verzichtet.