dem Gutachter durchaus möglich sein, ihn im Verlauf der stationären Therapie für ein therapeutisches Bündnis zu gewinnen. Als Vorteil einer stationären Massnahme sei zudem zu sehen, dass ein enges stationäres Setting beim Beschwerdeführer eine Abstinenz von Drogen und auch seine regelmässige Teilnahme an Therapiegesprächen bzw. allgemeine Mitwirkung an einem therapeutischen Programm sichern könne. Eine solche Massnahme könne auch der zeitlichen und örtlichen Distanz von der wahnhaft verarbeiteten Beziehungskonstellation dienen.