So habe der Beschwerdeführer beispielsweise angegeben, die Handlanger von E.________ würden ihm ständig folgen und seien überall. Bei der Analyse der Anlasstaten sei ferner zu erkennen, dass die Rückfallrate für Delikte wie versuchte schwere Körperverletzung, Beschimpfung und Drohung relativ hoch sei und für Gewaltdelikte bei 25 bis 50% liege. Es sei festzuhalten, dass der Beschwerdeführer in den etwa 15 Monaten vor seiner Inhaftierung vermehrt deliktisch in Erscheinung getreten und es zunehmend zu einer Eskalation gekommen sei.