Gegen den Beschwerdeführer wird im laufenden Strafverfahren insbesondere wegen versuchter schwerer Körperverletzung, evtl. einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand z.N. des Privatklägers ermittelt. Der Beschwerdeführer sagte anlässlich der Hafteröffnung am 17. Mai 2017 aus, dass er unter Angstzuständen leide, welche dazu führen würden, dass er das Gefühl habe, jemand verfolge und beobachte ihn. Dieser Eindruck, sei er nun wahr oder falsch, drängte ihn dazu, sich mit einem Messer zu bewaffnen. Die inkriminierte Straftat stellt eine