Ergänzend hält es fest, gemäss forensischpsychiatrischem Gutachten vom 5. Dezember 2017 würden insbesondere die schwergradige Ausprägung der bestehenden psychischen Störungsbilder mit bisher ungünstigem Verlauf, die geringen sozialen Ressourcen sowie die unzureichenden therapeutischen Möglichkeiten die Legalprognose des Beschwerdeführers erheblich belasten. Die Gefahr erneuter Körperverletzungen, Beschimpfungen und Drohungen sei als hoch zu werten. Durch das psychiatrische Gutachten hätten sich die bisherigen Einschätzungen weiter erhärtet. Wiederholungsgefahr sei weiterhin zu bejahen.