Angesichts der Tatsache, dass die Stichverletzung im Brustbereich im Rahmen eines dynamischen Geschehens zugefügt worden ist, die örtliche Ansetzung des Stichs somit nicht genau beabsichtigt gewesen ist und die Stichverletzung bei einem tieferen Eindringen zu potenziell lebensgefährlichen Komplikationen hätte führen können resp. sich in der Nähe wichtige Strukturen befunden haben, deren Verletzung auch einen bleibenden Schaden zur Folge hätte haben können, ist die Annahme einer versuchten schweren Körperverletzung nicht zu beanstanden.