Zudem konnte sich die Zeugin daran erinnern, dass der Beschwerdeführer ein Fahrrad gepackt und gegen den Privatkläger gedrückt habe. J.________, der den Vorfall ebenfalls beobachtet hatte, deponierte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 16. Mai 2017, dass er gesehen habe, wie sich zwei Männer gestossen hätten. Die beiden seien neben einem Fahrrad gestanden und hätten dieses hochgehoben, worauf es zu einem Gerangel gekommen sei. Einer der beiden Männer sei dann rückwärts umgefallen, wobei der andere mehrmals auf den am Boden liegenden Mann eingetreten habe.