Die beiden Männer seien dann aus dem Wasser gekommen und hätten sich nicht mehr geprügelt. Alsdann habe sie gesagt, dass sie die Polizei gerufen habe, woraufhin der eine Mann mit seinem Hund auf dem Fahrrad davongefahren sei. Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 30. Oktober 2017 bestätigte I.________ ihre Aussagen. Sie fügte an, der Privatkläger habe immerzu auf Französisch wiederholt, dass der Beschwerdeführer aufhören solle. Zudem konnte sich die Zeugin daran erinnern, dass der Beschwerdeführer ein Fahrrad gepackt und gegen den Privatkläger gedrückt habe.