Die Melderin und Zeugin, I.________, gab an der polizeilichen Einvernahme vom 16. Mai 2017 zu Protokoll, dass sie gesehen habe, wie sich die beiden Männer zuerst gestossen und in der Folge geprügelt hätten. Aufgrund der Distanz habe sie allerdings nicht erkennen können, wer was in der Hand gehalten habe. Einer der Männer habe dann das Fahrrad genommen und gegen den anderen gestossen. Als sie dann näher gekommen sei, habe sie die beiden Männer in der «H.________(Fluss)» gesehen. Was genau geschehen sei, habe sie nicht feststellen können. Die beiden Männer seien dann aus dem Wasser gekommen und hätten sich nicht mehr geprügelt.