5 gen, wenn er ihm sein Messer zeige. Dieser habe aber nicht damit aufgehört und sei schliesslich auf ihn gesprungen und habe sich die Stichverletzung unterhalb seiner Achselhöhle so selbst zugezogen. Der Privatkläger verdrehe die ganze Geschichte. Er sei das Opfer gewesen und habe sich nicht einmal gegen den Privatkläger verteidigt oder Gewalt angewendet. Die Melderin und Zeugin, I.____