Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Schlusseinvernahme vom 22. Dezember 2017 gab der Beschwerdeführer erneut zu Protokoll, dass er vom Privatkläger mit einer Kette auf den Kopf und Oberkörper geschlagen worden sei. Er habe ihm mehrmals gesagt, dass er aufhören solle. Der Privatkläger habe ihn sodann mit seinem Fahrrad zu Boden gestossen und mit Fusstritten traktiert. Er habe deshalb sein Messer hervorgenommen, um sich gegen seinen Angreifer zu verteidigen. Er habe gehofft, dass der Privatkläger aufhöre, ihn zu schla-