Auch anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Schlusseinvernahme vom 21. Dezember 2017 bestätigte der Privatkläger seine bisherigen Aussagen. Er gab an, als er auf den Rücken gefallen sei, habe ihm der Beschwerdeführer vielleicht Fusstritte gegeben. Er könne sich aber nicht mehr daran erinnern. Der Beschwerdeführer machte anlässlich der ersten polizeilichen Einvernahme vom 17. Mai 2017 geltend, dass der Privatkläger ihn mit einer Kette mit Schloss angegriffen und er sich nur verteidigt habe. Dabei sei der Privatkläger in sein Messer gefallen und habe sich verletzt.