4 wohl die Verletzung auf der rechten Seite zugefügt. Danach sei er auf den Beschwerdeführer gesprungen und habe erneut versucht, ihm das Messer wegzunehmen. Währenddessen seien sie in die «H.________(Fluss)» gefallen. Der Beschwerdeführer habe sich dann auf ihm befunden und ihn unter Wasser gedrückt, wobei er Todesangst erlitten habe. Erst als er wieder nach Luft habe schnappen und eine Passantin aufmerksam machen können, habe der Beschwerdeführer von ihm abgelassen. An der delegierten Einvernahme vom 27. Juli 2017 bestätigte der Privatkläger seine bisherigen Aussagen.