Er gehe davon aus, dass der Beschwerdeführer ihm in diesem Moment mit dem Messer die Verletzung am Brustkorb unter der Achsel zugefügt habe. Daraufhin habe er versucht, den Beschwerdeführer zurückzudrängen, indem er mit seiner Schlüsselkette ins Leere geschlagen habe. Die Kette sei dabei kaputt gegangen und die Schlüssel seien auf den Boden gefallen. Alsdann habe er den Beschwerdeführer mit seinem Fahrrad zurückgestossen. Der Beschwerdeführer habe das Fahrrad gepackt, daran gezogen und er sei samt dem Fahrrad zu Boden gefallen. Als er am Boden gelegen sei, habe der Beschwerdeführer ihm mit dem Messer in die Finger gestochen.