Am 16. Mai 2017 gegen 20:45 Uhr kam es in F.________(Ort) zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen dem Beschwerdeführer und dem Privatkläger. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, im Rahmen dieser Auseinandersetzung dem Privatkläger mit einem Messer mit einer Klingenlänge von ca. 11 cm mehrere Stich- und Schnittverletzungen zugefügt zu haben, insbesondere eine Stichverletzung im Brustbereich. Der Privatkläger musste von der Ambulanz ins Spital gebracht werden, wo seine Wunde genäht wurde. Der Beschwerdeführer verliess den Tatort und wurde von der Polizei ungefähr vier Stunden später an seiner Wohnadresse aufgefunden.