1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung, evtl. einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand, Beschimpfung, Drohung etc. Am 19. Mai 2017 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft gegen den Beschwerdeführer an. Das Zwangsmassnahmengericht wies in der Folge zwei Haftentlassungsgesuche des Beschwerdeführers ab und verlängerte die Untersuchungshaft bis am 31. Oktober 2017.