hingegen sei längere Zeit zurückliegender Konsum von Kokain nachgewiesen. Vor 3 diesem Hintergrund ging die Polizei aufgrund ihrer Feststellungen (enge Pupillen, glasige Augen, Schweiss, nach eigenen Angaben Konsum von CBD-Hanf) zu Recht von einem Verdacht auf Fahren unter Drogeneinfluss aus. Sie handelte korrekt, indem sie einen Drogenschnelltest durchführte und – nachdem dieser positiv ausgefallen war – eine staatsanwaltschaftlich angeordnete Blutanalyse für notwendig hielt.