Es handle sich um eine Fehldiagnose der Polizei. Er sei nicht angehalten worden, weil er ein Verkehrsdelikt begangen habe, sondern weil sein Beifahrer überzeugt gewesen sei, das Zivilfahrzeug sei ein Polizeifahrzeug und es beim Vorbeifahren genau begutachtet habe, worauf die Polizei auf sie aufmerksam geworden sei.