8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde vom 22. Dezember 2017 wird gutgeheissen. Die Verfügung des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 13. Dezember 2017 wird aufgehoben und dieses wird angewiesen, einen Termin zur Fortsetzungsverhandlung anzusetzen. 2. Der Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 19. März 2018 wird aufgehoben. Das Wiederherstellungsverfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, trägt der Kanton Bern.