_ wird hiermit aufgefordert, innert 10 Tagen eine ergänzende Honorarnote einzureichen. Die Entschädigung des Beschuldigten wird mit separatem Beschluss nach Eingang dieser Honorarnote festzulegen sein. Dabei wird zu beachten sein, dass sich der Beschwerdeführer im Rahmen seiner abschliessenden Stellungnahme vom 14. Februar 2018 nicht nur zu seinem Wiederherstellungsgesuch äusserte. Er machte zudem materielle Ausführungen zu den im Strafbefehl gemachten Anschuldigungen und zu den «Konsequenzen einer unberechtigten Verurteilung», die in diesem Verfahrensstadium nicht erforderlich oder angebracht waren. Diesbezüglich erwägt die Beschwerdekammer eine Kürzung der Entschädigung.