3. 3.1 Der Beschwerdeführer und die Vorinstanz haben sich ausführlich zu den Ereignissen anlässlich der Fortsetzungsverhandlung vom 13. Dezember 2017 geäussert. 3.2 Deren Ablauf ist (abgesehen von geringfügig abweichenden Zeitangaben) weitgehend unbestritten. Angesetzt war die Verhandlung vom 13. Dezember 2017 für 08.30 Uhr. Um 08.35 Uhr (Angabe des Beschwerdeführers) wählte der Beschwerdeführer die auf seiner Vorladung aufgeführte Direktnummer der zuständigen Gerichtssekretärin und hinterliess ihr eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.