2 schaft auf eine Stellungnahme zur Beschwerde. Mit Stellungnahme vom 18. April 2018 beantragte die Vorinstanz, die Beschwerde sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdeführers abzuweisen. Mit Replik vom 17. Mai 2018 hielt der Beschwerdeführer an seinen Rechtsbegehren fest. 1.4 Mit Verfügung vom 30. Mai 2018 nahm die Verfahrensleitung das Verfahren BK 17 532 wieder auf und vereinigte es mit dem Verfahren BK 18 130. Die beiden Verfahren wurden fortan unter der Verfahrensnummer BK 17 532 geführt.