1. 1.1 Am 7. März 2017 erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau einen Strafbefehl gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen einfacher Verkehrsregelverletzung, Nichtmitführens des Fahrzeugausweises sowie Führens eines nicht den Vorschriften entsprechenden Fahrzeugs gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01). Am 17. März 2017 erhob der Beschwerdeführer gegen diesen Strafbefehl Einsprache.