1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eröffnete am 1. November 2017 eine Untersuchung gegen unbekannte Täterschaft wegen Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht sowie Sachbeschädigung und sistierte diese gleichentags. Am 30. November 2017 wies die Staatsanwaltschaft die Kantonspolizei an, A.________ erkennungsdienstlich zu behandeln, inkl. Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs.