2. Die Verfahrensakten gehen zur Beurteilung der Einsprache zurück an das Regionalgericht Bern-Mittelland. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 200.00, trägt der Kanton Bern. 4. Zu eröffnen: - der Verurteilten/Beschwerdeführerin - der Generalstaatsanwaltschaft - dem Regionalgericht Bern-Mittelland (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin B.________