Gegen diesen Entscheid haben die drei Beschuldigten entsprechend der Rechtsmittelbelehrung Einsprache erhoben, worauf die Akten dem Regionalgericht Bern-Mittelland überwiesen wurden. Nach Auffassung des Regionalgerichts Bern-Mittelland liegt die Zuständigkeit für die hier zur Diskussion stehende nachträgliche Bussenumwandlung (Busse von „nur" CHF 200.00) bei der regionalen