In der Folge wurde das Verfahren um Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe eingeleitet. Hierbei geht es um ein sog. nachträgliches Verfahren. Mit Verfügung vom 25.09.2017 hat die regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland die Bussen von CHF 200.00 je in eine Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen umgewandelt. Gegen diesen Entscheid haben die drei Beschuldigten entsprechend der Rechtsmittelbelehrung Einsprache erhoben, worauf die Akten dem Regionalgericht Bern-Mittelland überwiesen wurden.