2. Nach summarischer Prüfung der erwähnten Akten werden diese der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland mangels sachlicher Zuständigkeit des Regionalgerichts Bern-Mittelland retourniert. 3. Die Verfahren PEN 17 1018/1019/1020 werden als gegenstandslos vom Protokoll des Regionalgerichts Bern-Mittelland abgeschrieben. […]