2. Das Regionalgericht hielt in seiner erwähnten Verfügung vom 4. Dezember 2017 Folgendes fest: Das Gericht kommt nach summarischer Prüfung der Akten zum Schluss, dass seine Zuständigkeit für die weitere Beurteilung der erwähnten Verfahren nicht gegeben ist. Die Gemeinde C.________ hat die drei Beschuldigten mit Verfügung vom 05.05.2017 mit einer Busse von je CHF 200.00 gebüsst wegen einer Widerhandlung gegen das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA). Die Bussen sind in Rechtskraft erwachsen, wurden allerdings nie bezahlt. In der Folge wurde das Verfahren um Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe eingeleitet.