Mit Verfügung vom 25.09.2017 hat die regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland die Bussen von CHF 200.00 je in eine Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen umgewandelt. Gegen diesen Entscheid haben die drei Beschuldigten entsprechend der Rechtsmittelbelehrung Einsprache erhoben, worauf die Akten dem Regionalgericht Bern-Mittelland überwiesen wurden. Nach Auffassung des Regionalgerichts Bern-Mittelland liegt die Zuständigkeit für die hier zur Diskussion stehende nachträgliche Bussenumwandlung (Busse von „nur" CHF 200.00) bei der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (Art. 61 Abs. 1 lit. a EG ZSJ), welche hierüber erstinstanzlich ab-