Die Gemeinde […] hat die drei Beschuldigten mit Verfügung vom 05.05.2017 mit einer Busse von je CHF 200.00 gebüsst wegen einer Widerhandlung gegen das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA). Die Bussen sind in Rechtskraft erwachsen, wurden allerdings nie bezahlt. In der Folge wurde das Verfahren um Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe eingeleitet. Hierbei geht es um ein sog. nachträgliches Verfahren. Mit Verfügung vom 25.09.2017 hat die regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland die Bussen von CHF 200.00 je in eine Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen umgewandelt.